THIELE & TEAM IMMOBILIEN
 

Der Energieausweis

Pflicht bei Verkauf und Vermietung

Seit dem 01. Mai 2014 wurde die Energieausweispflicht weiter verschärft. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) besagt, dass jeder Hauseigentümer und Immobilienmakler beim Verkauf oder bei der Vermietung seiner Immobilie einen Energieausweis vorlegen muss.  Ein Verzicht auf die Vorlage ist seither nicht mehr möglich.

 

Wo erhalte ich einen Energieausweis?
 

 Auf Wunsch geben wir einen Energieausweis für Sie in Auftrag. Ihre Unterlagen arbeiten wir auf und beantragen den entsprechenden Energieausweis. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche. 

 Welche Angaben enthält ein Energieausweis?

Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand eines Objekts. Folgende Angaben sind unter anderem auf dem Energieausweis vorhanden: 
  • Gültigkeit und Registriernummer
  • Allgemeine Angaben zum Gebäude (Adresse, Gebäudetyp, Gebäudenutzfläche etc.)
  • Baujahr des Gebäudes und der Heizanlage
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Verfahren der Berechnung (Verbrauchs- oder Bedarfsverfahren)
  • Endenergiebedarf/ Endenergieverbrauch der Immobilie
  • Vergleichswerte für den Endenergiebedarf/ Endenergieverbrauch
  • Ggf. Modernisierungs- oder Sanierungsempfehlungen zur Minimierung des Energieverbrauchs
  • Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den Angaben
  • Angaben zum Aussteller



Wer stellt einen Energieausweis aus?

Ausschließlich zertifizierte Fachleute dürfen einen Energieausweis ausstellen.
Zu diesem Fachkreis zählen unter anderem:
  • Architekten
  • Bauingenieure
  • Bautechniker
  • Schornsteinfeger
  • Staatlich anerkannte und geprüfte Techniker mit entsprechenden Ausbildungsschwerpunkt

 

Welche Arten von Energieausweisen gibt es und wie hoch sind die Kosten?

Energieausweis

Einsatzbereich

übliche Kosten

Verbrauchsausweis

  • bei 5 oder mehr Wohneinheiten
  • bei weniger als 5 Wohneinheiten
    o und Baujahr ab 1978 oder später
    o oder Baujahr vor 1978
        inkl. energetischer Sanierung*

150 - 180 €

Bedarfsausweis

  • bei weniger als 5 Wohneinheiten, Baujahr vor 1978 
    und ohne energetische Sanierung*

300 - 500 €

 

* Sanierung nach Wärmeschutzverordnung (Fenster mind. doppelt verglast, Dämmung von Dach bzw. oberste Geschossdecke, Dämmung Außenwand)

Energieausweise für bestehende Immobilien werden aufgrund des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt.


Der Energieverbrauchskennwert für den Energieverbrauchsausweis wird aus den tatsächlichen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre errechnet und hängt damit stark vom persönlichen Nutz- und Heizverhalten ab.



Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende und aufwändige Analyse des Gebäudes. Anhand einer technischen Analyse in Bezug auf die Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes.

 

Unser Service für Sie:

 

Durch unsere Kooperation mit Ausstellern von Energieausweisen ist es uns möglich, Ihnen in einer kurzen Bearbeitungszeit den benötigten Energieausweis zu liefern. Beauftragen Sie uns zum Verkauf Ihrer Immobilie mit dem Makleralleinauftrag, übernehmen wir die Kosten für den Energieausweis im Wert von bis zu 300 €.